Insolvenzberatung


Der Steuerberater ist als Ratgeber und Helfer mit unterschiedlichen Formen der Krise des Unternehmens je nach Rechtsform konfrontiert. Diese machen unterschiedliche Tätigkeiten erforderlich. Insbesondere ist durch Prüfung der bilanziellen Situation festzustellen, ob die Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine Unterbilanz, eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Zu diesem Zweck ist eine Überschuldungsbilanz zu erstellen.


Wir stehen Ihnen und Ihrem Unternehmen als Steuerberater in dieser schwierigen Situation zur Seite und helfen Ihnen die (steuer-)rechtlichen Pflichten zu erfüllen.


Je nach Bedarf können auch mit uns kooperierende sich auf das Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwalts-Kollegen hinzugezogen werden, damit Ihnen die bestmögliche sowie eine vollumfängliche Beratung angeboten wird.

 
 
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